Asbestsanierung im BT-Verfahren – nach TRGS 519

Was ist das BT-Verfahren und wann kommt es zum Einsatz?

Das BT-Verfahren ist ein emissionsarmes Fräs- und Abtragsverfahren zur fachgerechten Sanierung asbesthaltiger Materialien wie Putze, Spachtelmassen, Fliesenkleber und Bodenbelagskleber. Es kommt zum Einsatz, wenn mechanische Bearbeitungen an fest- oder schwach-gebundenen Asbestprodukten erforderlich sind und alternative Verfahren (z. B. demontage in Stücken) nicht möglich sind.

Die BT-Verfahren wurden vom DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) gemeinsam mit dem BIA in den 1990er Jahren entwickelt, um die Faserfreisetzung bei Asbestarbeiten auf ein Minimum (< 15.000 F/m³) zu reduzieren. Sie sind heute der einzige zugelassene Weg für mechanische Eingriffe in asbesthaltige Bauteile in genutzten Gebäuden.

Mit jahrelanger Erfahrung und hoher Kundenzufriedenheit sind wir Ihr Ansprechpartner für Asbestsanierung nach BT-Verfahren.
Für Rückfragen, ein persönliches Gespräch oder ein spezifisches Angebot stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Welche Materialien/Bauteile werden saniert?

Asbesthaltige Putze

Typisch in Bauten 1960-1990, oft als Spritzasbest oder Asbest-Putz an Decken/Wänden

Fliesenkleber & Kleberreste

Häufig in Bädern und Küchen vor 1993, beim Fliesentausch freilegbar

Beschichtungen & Ausgleichsmassen

Industrieböden, Fassaden, oft asbesthaltig vor 1990

Spachtelmassen

Wand- und Deckenausgleich, asbesthaltig bis Mitte 1990er

Bodenbelagskleber

schwarzer Bitumenkleber unter PVC/Floor-Flex bis 1993

Unsere angebotenen BT-Verfahren im Überblick

Mitarbeiter fräst asbesthaltigen Bodenbelag mit emissionsarmer Fräsmaschine und Absaugtechnik in einer Industriehalle

BT 40 – Bodenfräsen

Emissionsarmes Entfernen asbesthaltiger Kleber, Spachtelmassen und Ausgleichsschichten auf Bodenflächen.
Einsatz insbesondere bei Bodenbelagsklebern (z. B. unter PVC oder Floor-Flex-Platten).
Bearbeitung mit gekapselten Fräseinheiten und direkter Absaugung gemäß TRGS 519.

Asbestsanierung BT 43: Wandfräsen mit emissionsarmer Absaugtechnik

BT 43 – Wandfräsen

Abtrag asbesthaltiger Putze, Spachtelmassen oder Beschichtungen an vertikalen Flächen.
Geeignet für Bestandsgebäude mit laufender Nutzung.
Staubarme Bearbeitung mit geprüfter Absaugtechnik.

Emissionsarme Deckenfräsung in abgeschottetem Arbeitsbereich

BT 44 – Deckenfräsen

Emissionsarmer Abtrag asbesthaltiger Materialien an Deckenflächen.
Einsatz bei Deckenputzen oder Spachtelmassen.
Spezielle Maschinenführung zur Minimierung von Faserfreisetzung.

Unser Leistungsumfang umfasst ausschließlich die BT-Verfahren 40, 43 und 44. Weitere BT-Verfahren sind nicht Bestandteil unseres Angebots.

Vorteile für den Kunden

Höchste Sicherheit für Nutzer und Mitarbeiter

Gesetzeskonforme Durchführung nach TRGS 519

Geringe Staub- und Faserfreisetzung

Sanierung auch im laufenden Betrieb möglich

Planbare Abläufe und Kosten

Erfahrung und Qualifikation von Küßner im Umgang mit emissionsarmen Verfahren

Wann ist das BT-Verfahren gesetzlich vorgeschrieben und wo wird es eingesetzt?

Das BT-Verfahren wird immer dann angewendet, wenn asbesthaltige Materialien mechanisch bearbeitet oder entfernt werden müssen. Besonders relevant ist dies in Gebäuden, die weiterhin genutzt oder bewohnt werden. Gesetzliche und technische Vorgaben, wie die TRGS 519, das Arbeitsschutzgesetz und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), schreiben vor, dass die Freisetzung von Asbestfasern minimiert werden muss.

Typische Praxisbeispiele sind Gebäude aus den Baujahren 1960 bis 1993, bei denen zum Beispiel Fliesenkleber in Bädern entfernt oder Altputze in Wohn- und Verwaltungsgebäuden saniert werden. Das Verfahren ist damit sowohl aus sicherheits- als auch aus rechtlicher Sicht notwendig.

Leistungen der Asbestsanierung nach BT-Verfahren

Die Sanierung umfasst mehrere Schritte, die für Sicherheit und Effizienz sorgen. Zunächst erfolgt eine Gefährdungsbeurteilung, auf deren Grundlage ein individuelles Sanierungskonzept erstellt wird. Anschließend werden die Arbeitsbereiche eingerichtet und abgeschottet, bevor die emissionsarmen Fräsarbeiten nach BT 40, BT 43 oder BT 44 durchgeführt werden.

Die dabei entstehenden Asbestabfälle werden fachgerecht verpackt und entsorgt. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine Feinreinigung des Arbeitsbereichs und optional eine Freigabemessung, um sicherzustellen, dass keine gefährlichen Partikel zurückbleiben. Alle Arbeitsschritte werden umfassend dokumentiert, sodass sie den Anforderungen der TRGS 519 entsprechen.

Ablauf der Sanierung 

Die Sanierung gliedert sich in mehrere aufeinanderfolgende Schritte. Nach der Besichtigung und Probenahme wird das passende BT-Verfahren ausgewählt. Darauf folgt die Einrichtung von Schutz- und Absaugtechnik sowie die Durchführung der emissionsarmen Fräsarbeiten. Abschließend wird der Bereich gereinigt und kontrolliert, bevor die Sanierung an den Auftraggeber übergeben wird – inklusive umfassender Dokumentation.

Gesetze & Regelwerke:

  • TRGS 519 – Asbest: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Abfallrechtliche Vorschriften

Wer darf Asbestsanierung durchführen?

  • Nur zugelassene Fachbetriebe mit geschultem Personal
  • Mitarbeiter mit Sachkundenachweis nach TRGS 519

Pflichten des Auftraggebers

  • Bereitstellung vorhandener Informationen zum Gebäude
  • Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Beauftragung eines fachkundigen Unternehmens

Häufig gestellte Fragen

Dienstleistungen
Wann ist das BT-Verfahren verpflichtend?

Das BT-Verfahren ist verpflichtend, wenn schwach gebundene oder fest gebundene Asbestprodukte so bearbeitet werden, dass Faserfreisetzungen entstehen können und keine emissionsarmen Alternativverfahren zur Verfügung stehen.

Grundlage sind die Vorgaben der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) sowie die TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe – Asbest).

Insbesondere bei Arbeiten an:
• Floor-Flex-Platten
• Putzen, Spachtelmassen oder Fliesenklebern mit Asbest

ist das Verfahren vorgeschrieben, wenn mechanische Eingriffe (Bohren, Fräsen, Trennen) erfolgen.

Wie lange dauert eine Asbestsanierung nach BT-Verfahren?

Die Dauer hängt vom Umfang der betroffenen Fläche und den baulichen Gegebenheiten ab.

Typische Richtwerte:
• Kleinere Einzelmaßnahmen (z. B. punktuelle Arbeiten): 1–2 Tage
• Sanierung einzelner Räume: 2–5 Tage
• Größere Einheiten oder ganze Wohnungen: 1–2 Wochen

Hinzu kommen Vorbereitungs- und ggf. Freimesszeiten.

Müssen Räume während der Arbeiten geräumt werden?

Ja. Der betroffene Bereich muss vollständig geräumt werden.

Dazu zählen:
• Möbel
• Textilien
• lose Gegenstände

Nicht entfernbare Bauteile werden staubdicht abgeklebt. Ziel ist es, eine Kontamination und aufwendige Nachreinigungen zu vermeiden.

Ist ein Aufenthalt im Gebäude während der Sanierung möglich?

In vielen Fällen ja, sofern:
• der Arbeitsbereich staubdicht abgeschottet ist
• Unterdruckhaltung eingerichtet wird
• getrennte Zugänge bestehen

Bei größeren Maßnahmen oder in sensiblen Bereichen (z. B. Kindergärten, medizinische Einrichtungen) kann eine temporäre Auslagerung sinnvoll oder behördlich angeordnet sein.

Welche BT-Verfahren werden angewendet?

Wir führen ausschließlich emissionsarme Fräsarbeiten nach den BT-Verfahren BT 40 (Bodenfräsen), BT 43 (Wandfräsen) und BT 44 (Deckenfräsen) durch. Andere BT-Verfahren sind nicht Bestandteil unseres Leistungsangebots.

Die Auswahl des geeigneten Verfahrens erfolgt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß TRGS 519 und richtet sich nach Bauteil, Material und Einbausituation.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Kosten variieren je nach:
• Fläche und Materialart
• Zugänglichkeit
• erforderlichen Schutzmaßnahmen
• Entsorgungsaufwand

Eine Besichtigung vor Ort ist für eine seriöse Kostenschätzung unerlässlich.

Ist eine Freimessung erforderlich?

Ob eine Freimessung (Luftmessung nach Sanierung) erforderlich ist, hängt vom Umfang der Arbeiten und behördlichen Vorgaben ab.
• Bei größeren Sanierungen mit Abschottung und Unterdruck ist sie in der Regel vorgeschrieben.
• Bei emissionsarmen Kleinmaßnahmen kann darauf verzichtet werden, sofern die gesetzlichen Kriterien erfüllt sind.

Die Freimessung dient als Nachweis, dass die Raumluft unterhalb des zulässigen Fasergrenzwertes liegt und der Bereich wieder freigegeben werden kann.

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